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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


der Pinguin Druck GmbH | Marienburger Straße 16 | 10405 Berlin | Stand Dezember 2018,


§ 1 Anwendbares Recht

Bei allen uns erteilten Aufträgen gelten die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Abweichende allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, soweit wir diese nicht schriftlich anerkannt haben. Die Auftragsbedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Fassung.


§ 2 Angebot, Auftrag, Vertragssprache und Speicherung des Bestelltextes

Unsere Produktbeschreibungen einschließlich der genannten Preise sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Auftraggeber zu verstehen.

Die Vertragssprache ist deutsch.

Der Bestelltext wird von uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Die Informationen aus dem Bestellvorgang werden dem Auftraggeber mit der E-Mail-Bestätigung auf die Bestellung noch einmal übermittelt. Der Auftraggeber kann sich die Bestelldaten unmittelbar nach Absenden der Bestellung ausdrucken.


§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Ausführung der Leistungen

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und seine Gefahr die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Gegenstände und Unterlagen zu unserem Sitz als den Erfüllungsort zu schaffen.

Wir werden die uns für die Ausführung der Arbeiten übergebenen Unterlagen, insbesondere Druckvorlagen, mit geschäftsüblicher Sorgfalt auf ihre technische Richtigkeit und Vollständigkeit hin prüfen. Sind Mängel, insbesondere der Druckvorlagen, bei dieser Prüfung nicht erkennbar und werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, haften wir hierfür nicht, insbesondere stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche wegen Mängeln zu.

Uns trifft keine Haftung, sofern wir rechtzeitig schriftlich Bedenken gegen die vom Auftraggeber oder Dritten vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die Art der Ausführung oder Planung vorgebracht haben.

Die zu einem Auftrag gehörenden Unterlagen, insbesondere Druckvorlagen, sind und bleiben im Eigentum des Auftraggebers. Wir geben diese Unterlagen auf unsere Kosten nach Auftragserledigung zurück. Wir sind berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und zu behalten.


§ 4 Lieferzeiten, Rücktritt, Verzugsschaden, Teillieferungen

Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.

Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Halten wir Liefertermine nicht ein, so hat der Auftraggeber uns in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Der Auftraggeber ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt des Auftraggebers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen haben wir nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von uns eintreten oder wir unverschuldet von diesen nicht beliefert werden trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Auftraggeber entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.


§ 5 Abnahme und Annahmeverzug des Auftraggebers, pauschalierter Schadenersatz

Die Abnahme unserer vertraglichen Werkleistungen erfolgt grundsätzlich durch rügelose Entgegennahme unserer Leistungen. Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Leistungen schriftlich Mängelrügen, gelten die Leistungen als abgenommen. Hierauf werden wir den Auftraggeber bei Übermittlung der Leistungen nochmals ausdrücklich schriftlich hinweisen. Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 10 % der vereinbarten Vergütung ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden. Dem Auftraggeber bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte sind wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Auftraggeber anschließend in angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund eines Umstands, den er zu vertreten hat, um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die von uns bereitgestellte Ware trotz Aufforderung zur Abholung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Abholung von mindestens zwei Wochen aufgrund eines Umstands nicht abholt, den der Auftraggeber zu vertreten hat.


§ 6 Ansprüche wegen Mängeln, Mehr- und Minderlieferungen

Verbrauchern stehen bei Mängeln die gesetzlichen Ansprüche zu.

Bei Mängeln des Werkes haben wir das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, Minderung verlangen oder den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen von uns verlangen.

Ist der Auftraggeber Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Mängeln in zwei Jahren, jeweils ab dem Tag der Abnahme. Gegenüber Käufern, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden. Bei Minderlieferungen berechnen wir in diesem Fall die im Verhältnis zur tatsächlich gelieferten Menge reduzierte Vergütung. Bei Mehrlieferungen berechnen wir in diesem Fall die vereinbarte Vergütung ohne Aufpreis. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind in beiden Fällen ausgeschlossen.


§ 7 Vergütung und Zahlung

Wir leisten ausschließlich gegen Vorkasse.

Abweichende Zahlungsmodalitäten sind schriftlich zu vereinbaren, hilfsweise gelten die auf unseren Rechnungen wiedergegebenen Zahlungsbedingungen.

Erfolgen Zahlungen nicht rechtzeitig, schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 8 Abtretung von Ansprüchen, Erfüllungsgehilfen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Wir sind berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers abzutreten.

Wir können uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.

Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Die Einschränkung gilt nicht für dem Auftraggeber gegen uns zustehende Fertigstellungsmehr- und/oder Mangelbeseitigungskosten. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.


§ 9 Sicherheitseinbehalt

Ein Sicherheitseinbehalt ist ausgeschlossen.


§ 10 Rechte an Leistungsergebnissen, Angabe der Druckerei

Soweit es sich bei unseren Leistungen um urheberrechtlich geschützte Leistungen handelt, übertragen wir Nutzungsrechte nur insoweit, als dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen unbedingt notwendig ist.


§ 11 Haftung

Wir haften bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt. Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische vorhersehbare Schäden, sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Organe und Erfüllungsgehilfen.


§ 12 Kein Widerrufsrecht des Auftraggebers

Da wir unsere Leistungen ausschließlich nach Kundenspezifikation erbringen, steht dem Auftraggeber auch bei einem Kauf im Rahmen des Fernabsatzes kein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).


§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unseres Geschäftssitzes. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Mitte. Auf diesen Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.